Fünf zentrale Punkte, um die sich die Gegenvorschläge zur Initiative Minder drehen
Das Schweizer Parlament ist weiterhin bemüht, einen Gegenvorschlag zur Initiative Minder zu formulieren. Ein Überblicksartikel der NZZ bringt Licht in die vielschichtige parlamentarische Debatte.
In der Ausgabe vom 25. Februar befasst sich die NZZ mit der gegenwärtigen parlamentarischen Debatte rund um die Gegenvorschläge zur Initiative Minder. Im Kern geht es um fünf Punkte, um die sich die Revision dreht:
1. Aktionärsabstimmungen: Soll die Generalversammlung nicht nur die Vergütungen des Verwaltungsrats genehmigen, sondern auch jene der Geschäftsleitung?
2. Amtsdauer: Soll die Amtsdauer für Verwaltungsräte zwingend ein Jahr betragen, wie es die Initiative fordert, oder soll sie, sofern in einer Statutenrevision so bestimmt, sich auch über bis zu drei Jahre erstrecken können?
3. Sonderzahlungen: Sollen beispielsweise Abgangsentschädigungen absolut verboten werden, wie es die Initiative fordert, oder sollen die Aktionäre frei entscheiden können?
4. Strafbestimmungen: Sollen im Aktienrecht Strafbestimmungen (Freiheits- und Geldstrafen) enthalten sein?
5. Bonussteuer: Soll das Aktienrecht mit steuerlichen Elementen vermischt werden?
Für die NZZ ist klar: „Alles in allem schreibt die «Abzocker»-Initiative den Unternehmen ein deutlich zu enges Korsett vor. Auch die beiden Gegenvorschläge gehen zum Teil weiter, als liberalen Gemütern lieb sein kann.“


